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Als Betreuungsverein übernehmen wir rechtliche Betreuungen auf Beschluss des Betreuungsgerichtes.
Eine Betreuung nach dem Betreuungsgesetz ist eine rechtliche Vertretung in den Bereichen, die ein Mensch in Folge einer psychischen, geistigen, seelischen oder auch körperlichen Behinderung nicht mehr oder nicht mehr vollständig selbst wahrnehmen kann.
Sie umfasst Tätigkeiten in den Bereichen, die vom Betroffenen nicht mehr ausreichend wahrgenommen werden können. Diese Wirkungskreise werden vom Betreuungsrichter festgelegt. Die Betreuerin wird je nach Wirkungskreis tätig und
Im persönlichen Kontakt werden alle anfallenden Fragen, so gut dies möglich ist, besprochen. Wünsche und Vorstellungen der Betreuten werden mit einbezogen und gewürdigt. Betreuung im rechtlichen Sinne bedeutet nicht die Übernahme der persönlichen Pflege oder der hauswirtschaftlichen Versorgung. Über die Betreuung werden vielmehr die Voraussetzungen geschaffen und alle Maßnahmen eingeleitet, die zu deren Durchführung erforderlich sind.
Sozialdienst katholischer Frauen e.V. Schweinfurt
Friedrich-Stein-Straße 28
97421 Schweinfurt
Telefon 09721 9414-200
Telefax 09721 9414-201
E-Mail info@skf-schweinfurt.de
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